Einwände

Die beiden meistgenannten Einwände betreffen die Entwicklung des Arbeitsangebotes nach Einführung des BGE: "dann geht ja keiner mehr arbeiten" und die Finanzierung: "das ist nicht finanzierbar".

Entwicklung des Arbeitsangebotes

Der Einwand, dass das einzige Motiv für Arbeit, also der Leistungsanreiz, in der Finanzierung des Lebensunterhaltes bestehen soll, lässt sich in jeder Runde leicht prüfen:
Auf die Frage, "würden Sie nach Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens noch arbeiten", sagen die weitaus meisten Ja bzw. Ja, aber etwas weniger oder auch vielleicht etwas Anderes.
Die Befürchtung "dann geht ja keiner mehr arbeiten" lautet also genauer "dann geht ja kein anderer mehr arbeiten".

Um das genauer zu untersuchen, wurde dazu 2010 in Deutschland von IMAS International eine repräsentative Umfrage zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen durchgeführt. Die Ergebnisse wurden von der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung mbH in einer Studie ausgewertet.

Die Erwartungen der Befragten über Veränderungen des gesamten Arbeitsangebots:
Weniger als bisher
45%
Gleich viel wie bisher
31%
Mehr als bisher
13%
Weiß nicht
10%
Keine Angabe
1%

Die Mehrheit der Befragten erwartete also einen Rückgang des Arbeitsangebots, was aber nicht stimmt.
Während die Befragten gegenwärtig im Durchschnitt 21 Stunden pro Woche einer regulären Erwerbsarbeit nachgehen, ist das geplante Arbeitsangebot nach der Einführung mit durchschnittlich 22 Stunden pro Person und Woche sogar höher als das gegenwärtige.
Was sich deutlich ändert, ist aber die Verteilung des Arbeitsangebots auf die einzelnen Personengruppen.

Veränderung des Stundenausmaßes (Std./Woche) der Erwerbsarbeit bei BGE-Einführung:
Arbeitslos
+18,6
Nicht erwerbstätig (andere Gründe)
+11,2
Rentner
+7,0
Hausfrau/-mann
+6,3
Durchschnitt
+2,4
-4,2
Unselbständig erwerbstätig
-4,6
Selbständig erwerbstätig

Getrennt nach derzeitigem Stundenausmaß zeigt sich, dass sich die Arbeitsangebote annähern werden:
Nicht erwerbstätig
+10,6
Durchschnitt
+2,4
-2,0
Weniger als 20 Std.
-2,9
20 bis 35 Std.
-4,7
Mehr als 35 Std.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Differenzierung nach Einkommen. Befragte bis zu einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1500 Euro würden ihr Arbeitsangebot erhöhen, diejenigen darüber würden es reduzieren:
Unter 500 Euro
+14,1
500 bis 1.000 Euro
+5,4
1.000 Euro bis 1.500 Euro
+0,5
-1,1
1.500 bis 2.000 Euro
-2,6
2.000 bis 2.500 Euro
-3,6
2.500 bis 3.000 Euro
-4,6
3.000 bis 3.500 Euro
-2,3
Über 3.500 Euro

Untersucht wurden auch die Auswirkungen auf Schwarzarbeit. Diese würde von derzeit durchschnittlich 17,5 Stunden pro Monat um 6,6 Stunden, also etwas mehr als ein Drittel zurückgehen.

Es stimmt also nicht, dass nach BGE-Einführung "keiner mehr arbeiten gehen" würde, im Gegenteil: Das BGE hätte sogar positive Auswirkungen auf das Arbeitsangebot.
Das bestätigen Erfahrungen aus Alaska, Brasilien, Indien, Kanada und vor allem das gut dokumentierte Projekt in Namibia 2008/2009.

Fazit:
Mit dem BGE würde sich das Arbeitsangebot um 2 Stunden wöchentlich erhöhen und von hohen zu niedrigen Einkommensgruppen und derzeit Erwerbslosen verlagern.


Die Finanzierung

Ist das BGE nicht finanzierbar?
Wie es Götz Werner sagt: Wenn man etwas nicht will, findet man Gründe.
Wenn man etwas will, findet man Wege.


Dass das Grundeinkommen finanziert werden kann, haben Fachleute durchgerechnet und bestätigt, wie z.B. Dr. André Presse in seiner Dissertation "Grundeinkommen - Idee und Vorschläge zu seiner Realisierung". In einem einseitigen PDF kurz dargestellt die zu finanzierende Armutslücke.

Hier nun eine überschaubare Berechnung an einem konkreten Beispiel.
Damit soll nicht ein bestimmtes Modell festgelegt werden, dies ist nur eine Plausibilitätsbetrachtung. Es wird lediglich veranschaulicht, dass das BGE finanziert werden kann. Das Beispiel:
Das BGE ist nicht als zusätzliche Zahlung zum bisherigen Einkommen gemeint, es ist der Grundbetrag, der jedem zusteht.
Für das Beispiel von 1000 Euro monatlich würde das heißen: 12.000 Euro jährlich sind das garantierte Grundeinkommen, der Steuerfreibetrag würde also auf 12.000 Euro angehoben.
  • Wer mehr Einkommen hat, erhält nichts ausgezahlt sondern nur einen höheren Steuerfreibetrag.
  • Zahlungen erhalten nur diejenigen, die bislang mit weniger als dem Grundeinkommen zurecht kommen müssen.

    Das betrifft in erster Linie Menschen, die von geringfügiger Beschäftigung, Erwerbslosigkeit oder Altersarmut betroffen sind. 2015 gab es
  • 1 038 000 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • 398 000 Personen erhielten Hilfe zum Lebensunterhalt
    (Quelle: destatis)

    Diese erhielten staatliche Unterstützung von 5.900 + 1.400 = 7.300 Mio Euro, das sind 424 Euro pro Person monatlich, die zudem Verwaltungskosten verursachten.
    Die Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit für Leistungen im SGB II ohne überörtliche und kommunale Finanzierungsanteile betrugen 2015 4.638 Mio Euro. (Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts)

    Bei Einführung des BGE in Höhe von 1000 Euro mtl., für Kinder bis 14 Jahren 500 Euro mtl. ergibt sich:
    Euro jhrl. Anzahl Mio Euro
    Erwachsene 12000 1.234.960 14.820
    Kinder 6000 201.040 1.206
    gesamt 1.436.000 16.026
    derzeitige staatliche Unterstützung -7.300
    Verwaltungskosten BA -4.638
    Deckungslücke 4.088

    Zwischenbemerkung: 2015 wurden an Lohn- und Einkommensteuern 227.471 Mio Euro und an Abgeltungsteuer 8.259 Mio Euro, zusammen also 235.730 Mio Euro eingenommen. Bereits eine Erhöhung um 0,002% würde diese Deckungslücke schließen, Armut in Deutschland ist also unnötig. Dass es sie dennoch gibt, ist politisch gewollt!

    Für eine genauere Betrachtung benötigen wir Daten: Wieviele Personen hatten welche Einkünfte? Daraus ergibt sich, wie Änderungen im Steuersystem welche Mehreinnahmen und Mehrausgaben für das BGE ergeben.
    Die Daten dazu erhalten wir aus der Einkommensteuerstatistik (Quelle: destatis, die neuesten Daten sind von 2012)
    Daraus ergibt sich, welche durchschnittlichen Einkünfte in welcher Einkommensklasse anfallen und zu welchem durchschnittlichen Steuersatz zu versteuern sind.
    Euro jhrl. Personen EKSt 1000 Euro EK Euro p.P. EKSt%
    0 - 5000 1.076.609 1.043.350 969 0,0%
    5000 - 10000 1.475.596 7.580.659 5.137 0,0%
    10000 - 15000 2.388.245 21.518.509 9.010 0,6%
    15000 - 20000 2.361.511 31.289.522 13.250 6,4%
    20000 - 25000 2.406.074 42.298.724 17.580 10,9%
    25000 - 30000 2.378.646 52.153.031 21.926 14,1%
    30000 - 35000 2.214.330 58.175.011 26.272 16,5%
    35000 - 40000 1.888.054 57.625.221 30.521 18,5%
    40000 - 45000 1.578.732 54.800.600 34.712 20,1%
    45000 - 50000 1.328.172 51.967.358 39.127 21,8%
    50000 - 60000 2.032.961 92.927.103 45.710 23,9%
    60000 - 70000 1.415.569 77.491.047 54.742 26,7%
    70000 - 80000 993.970 61.567.054 61.941 28,4%
    80000 - 90000 701.310 47.945.323 68.365 29,7%
    90000 - 100000 497.650 38.160.841 76.682 31,1%
    100000 - 125000 720.676 65.772.941 91.266 32,8%
    125000 - 250000 787.554 110.776.173 140.659 36,0%
    250000 - 500000 166.615 49.721.198 298.420 39,6%
    500000 - 1000000 39.902 24.580.206 616.014 42,4%
    1000000 oder mehr 16.492 43.157.831 2.616.895 44,4%

    Das Ziel ist, das es keine Einkommen unter 12.000 Euro jährlich netto gibt. Zu finanzieren ist also der Differenzbetrag der ersten drei Einkommensklassen:
    4,9 Mio * 12.000 Euro = 59 Mrd. Euro, abzüglich derzeitiger Einkünfte von 30 Mrd. Euro verbleiben 29 Mrd. Euro.

    Die Finanzierung erfolgt über eine Anhebung der Spitzensteuersätze auf Werte, wie sie vor den Senkungen seit 2000 galten:
    • Der Steuersatz für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der 60.000 Euro jährlich übersteigt, wird von 42% auf 50% angehoben.

    • Der Steuersatz für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der 250.000 Euro jährlich übersteigt, wird von 45% auf 55% angehoben.

    • Des weiteren sollte die derzeit pauschale Abgeltungssteuer von 25% wieder aufgehoben werden. Es ist nicht einzusehen, dass Kapitalerlöse teilweise geringer besteuert werden als Einkommen aus Erwerbsarbeit. Statt dessen werden Kapitaleinkünfte mit dem jeweiligen persönlichen Prozentsatz versteuert.
    Außerdem wird (s.o.) der Steuerfreibetrag auf 12.000 Euro angehoben.

    Die daraus folgende Änderung der Steuersätze und der zu zahlenden Einkommenssteuer
    (negative Einkommenssteuer: dieser Betrag wird ausgezahlt)
    bisher neu
    Euro jhrl. Personen EKSt% EKSt p.P. EKSt% EKSt p.P.
    0 - 5000 1.076.609 0,0% 0 0,0% -11.031
    5000 - 10000 1.475.596 0,0% 0 0,0% -6.863
    10000 - 15000 2.388.245 0,6% 51 0,0% -2.990
    15000 - 20000 2.361.511 6,4% 853 1,4% 190
    20000 - 25000 2.406.074 10,9% 1.924 8,3% 1.460
    25000 - 30000 2.378.646 14,1% 3.085 11,8% 2.585
    30000 - 35000 2.214.330 16,5% 4.331 14,4% 3.796
    35000 - 40000 1.888.054 18,5% 5.632 16,6% 5.061
    40000 - 45000 1.578.732 20,1% 6.994 18,4% 6.389
    45000 - 50000 1.328.172 21,8% 8.515 20,1% 7.874
    50000 - 60000 2.032.961 23,9% 10.946 22,4% 10.251
    60000 - 70000 1.415.569 26,7% 14.597 34,7% 18.976
    70000 - 80000 993.970 28,4% 17.620 36,4% 22.576
    80000 - 90000 701.310 29,7% 20.319 37,7% 25.788
    90000 - 100000 497.650 31,1% 23.812 39,1% 29.946
    100000 - 125000 720.676 32,8% 29.937 40,8% 37.238
    125000 - 250000 787.554 36,0% 50.682 44,0% 61.935
    250000 - 500000 166.615 39,6% 118.261 49,6% 148.103
    500000 - 1000000 39.902 42,4% 261.178 52,4% 322.780
    1000000 oder mehr 16.492 44,4% 1.161.575 54,4% 1.423.264


    Wie aus der Tabelle zu entnehmen ist, werden damit Einkommen bis zu ca. 60.000 Euro entlastet und höhere stärker besteuert.

    Die grafische Darstellung zeigt die Steuer p.P. in Bezug auf die Obergrenzen der Einkommensklassen (bis 1 Mio Euro) derzeit (blau) und nach Einführung des BGE (rot).

    Es ist anzunehmen, dass einige Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter den Steuerpflichtigen der niedrigsten Einkommensklasse enthalten sind. Dennoch addieren wir sicherheithalber die bei ihnen errechnete Deckungslücke zu den Mehrkosten hinzu.

    Daraus ergibt sich folgende Gesamtrechnung:
    Mio Euro
    Steuermehreinnahmen 34.408
    BGE Auszahlung -29.143
    Deckungslücke -4.088
    Summe 1.177

    Bei der Abgeltungssteuer liegen keine Daten dazu vor, welche Kapitaleinkünfte in welcher Einkommensklasse erzielt werden. Wir dürfen jedoch annehmen, dass diese in niedrigen Einkommensklassen kaum vorhanden sind und vor allem im oberen Drittel anfallen.
    D.h. bei Besteuerung mit dem jeweiligen persönlichen Prozentsatz dürfte der Steuersatz für Kapitalerträge von derzeit 25% auf ca. 30-40% steigen. Das ergibt weitere Steuermehreinnahmen von ca. 3-4 Mrd Euro.

    Fazit:
    Das BGE ist finanzierbar.

    Die Änderungen der Einkommen bei anderen Finanzierungsmodellen sehen ähnlich aus, wie z.B. Auszahlung des BGE und Einführung eines einheitlichen Steuersatzes (Flat Tax) oder Auszahlung und progressive Einkommenssteuern.

    Die Grafiken zeigen die Netto-Einkommen nach Steuer in Bezug auf die Obergrenzen der Einkommensklassen.
    Um die Unterschiede im unteren Bereich erkennbar zu machen, sind nur Einkommen bis 100.000 Euro dargestellt. Die durchschnittlichen Einkommen gehen tatsächlich bis zum 26-fachen (s.o. bis 2.616.895 Euro)

    Zur Finanzierung über Umsatzsteuern gibt es eine eigene Internetseite: bge-rechner.de

    Sonstige Hindernisse

    Mit der Einführung des BGE wären die Probleme unseres maroden Sozial­versicherungs­sytems endlich gelöst. Es ist nicht wirklich nachzuvollziehen, aber das scheint politisch nicht gewollt zu sein.
    Und wer das BGE nicht will, wird immer noch weitere Gegengründe finden.

    Wer es gern einführen würde, aber schwerwiegende Bedenken hat, die es auszuräumen gilt, möge sie mir bitte mitteilen: joerg.chemnitz@bge-sh.de