Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ein Einkommen, das bedingungslos jedem Mitglied der Gesellschaft lebenslang gewährt wird.
Es genügt vier Kriterien, es soll

Bedingungslosigkeit

Bedingungslos meint, dass keinerlei Bedingungen für den Bezug dieses Geldes bestehen, weder Alter, Geschlecht, familiäre und partnerschaftliche Situation, noch Einkommens- und Vermögenssituation oder Staatsangehörigkeit. Insbesondere wird keine Gegenleistungen gefordert in Form von Erwerbs-/Lohnarbeit oder in anderer Weise.
Das Grundeinkommen realisiert das Grundrecht einer und eines jeden Einzelnen auf eine unbedingte Existenzsicherung und Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe.

Existenzsichernde Höhe

Es geht darum, daß die Grundbedürfnisse der Menschen gedeckt sind und darüber hinaus eine gesellschaftliche Teilhabe möglich sein muß. Das schließt z.B. Bildung, Gesundheit, Kultur(veranstaltungen), (Tele)Kommunikation und angemessene Mobilität ein.
Die Höhe ist für ein recht einfaches Leben ausreichend, wer mehr will, kann durch Erwerbsarbeit beliebig viel hinzuverdienen.
Es wird hier bewußt kein fester Geldbetrag definiert, weil eine qualitative Aussage besser ist. Sie gilt auch, wenn das Geld seine Kaufkraft verlieren sollte.
In der Praxis werden die Geldbeträge vermutlich jährlich neu festgesetzt, d.h. kontinuierlich weiterentwickelt.
Es könnten teilweise oder ergänzend auch kostenlose Sachleistungen gewährt werden.

Wichtig ist, daß der Betrag nicht zu niedrig bemessen wird. Denn wenn das Grundeinkommen für das Leben nicht reicht, besteht de facto wieder ein Arbeitszwang, und das Einkommen ist eben nicht mehr bedingungslos.
Durch zu niedrige Bemessung kann ein Grundeinkommen ins Gegenteil verkehrt werden!

Individueller Rechtsanspruch

Mit einer individuellen Auszahlung nimmt jeder Mensch seine Existenzgrundlage mit, wohin ihn auch das Leben führen mag (innerhalb der politischen Gemeinschaft). Junge Menschen können ihr Leben in die eigene Hand nehmen. Jeder bringt in eine neue Beziehung bereits einen finanziellen Grundstock ein. Wenn Beziehungen enden, so gibt es keine Existenzangst mehr, Kinder sind weiterhin materiell versorgt. Niemand kann in einer Partnerschaft oder "Bedarfsgemeinschaft" für den anderen in die Pflicht genommen werden.

Bedürftigkeit ist kein Kriterium mehr

"Bedürftigkeit" suggeriert einen sozialen Ansatz. Den gibt es aber schon längst nicht mehr, denn Bedürftigkeit ist Gegenstand von Etatüberlegungen, definitorischen Tricks, Parteipolitik, und ein Kampfbegriff der Ausgrenzung. Wer "bedürftig" ist, wird stigmatisiert und verspottet, wird nackt ausgezogen, wird des Mißbrauchs verdächtigt und vieles mehr. Nur in einem menschlichen Sinne geholfen wird ihm nicht.
Beim Grundeinkommen kommt es nicht auf eine "Bedürftigkeit" an. Alle Menschen erhalten es. Damit hat das Grundeinkommen nicht den Charakter von Almosen oder mildtätiger Gabe, sondern es gibt einen Rechtsanspruch darauf.
Logischerweise muß auch von keiner Instanz mehr eine Bedürftigkeit festgestellt werden. Diese Instanzen werden verschwinden einschließlich ihrer entwürdigenden Verfahren.

Befreiung von Zwang

In unserem heutigen System gilt als Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld oder Leistungen nach Hartz IV die "Bereitschaft", jede "zumutbare" Arbeit anzunehmen. Das ist ein Euphemismus. Was "zumutbar" ist, wird von anderen definiert. In Wirklichkeit handelt es sich oft um Zwangsarbeit. In Millionen von Fällen tun Menschen etwas, was ihnen sinnlos, schädlich oder gegen ihre eigenes Wesen oder Interessen gerichtet erscheint, nur weil sie auf das Geld angewiesen sind.
Das Grundeinkommen will explizit diesen äußeren Zwang abschaffen. Menschen sollen sich frei für oder gegen bestimmte Tätigkeiten entscheiden können.